Steuerrecht

Werbungskosten für Erststudium

Nach einigen Klageverfahren, anschließender Gesetzesänderung und dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5.11.2013, Az. VIII R 22/12, was die gesetzliche Regelung für verfassungsgemäß erachtete, waren Erstausbildungskosten ( Fahrtlkosten, Arbeitsmittel, Bücher, Computer, Studiengebühren usw.) nicht als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Einkommensteuer | Musterverfahren zu Ausbildungskosten (DStV)

Beim FG Baden-Württemberg ist ein neues Musterverfahren anhängig, in dem der Kläger den unbeschränkten Werbungskostenabzug seiner Erstausbildungskosten geltend macht (10 K 4245/11).

Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtssprechung geändert und entschieden, dass Zivilprozess-kosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein können. BFH Urteil vom 12.05.2011 (VI R 42/10).

Katja Durach, Rechtsanwältin

Arbeitsecke im Wohnzimmer als Arbeitszimmer?

Entgegen der bisherigen Rechtsprechung hat das Finanzgericht Köln kürzlich entschieden, dass die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer auch bei erheblicher Privatnutzung in Höhe des beruflichen Nutzungsanteils steuerlich abgezogen werden können. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL) macht nun darauf aufmerksam, dass zwischenzeitlich Revision beim BFH eingelegt wurde. Es besteht jetzt die Möglichkeit, einen entsprechenden Einspruch bis zur Entscheidung durch den BFH ruhen zu lassen.

Einkommensteuer: Gewerblicher Grundstückshandel

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine hohe Anzahl veräußerter Grundstücke nicht zwangsläufig zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels führt. Private Vermögensverwaltung kann immer noch bestehen, wenn Verkäufe aufgrund einer wirtschaftlichen Zwangslage getätigt worden sind. (FG Münster, Urteil v. 11.3.2011 - 14 K 991/05 G). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen.

Foto: Stefan Didam

Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit

Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass ein Steuerhinterzieher keine Straffreiheit erlangen kann, wenn er von mehreren bisher den Finanzbehörden verheimlichten Auslandskonten nur diejenigen offenbart, deren Aufdeckung er fürchtet; er muss hinsichtlich aller Konten "reinen Tisch" machen (BGH, Beschluss v. 20.5.2010 - 1 StR 577/09).

Katja Durach, Rechtsanwältin

Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit

Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass ein Steuerhinterzieher keine Straffreiheit erlangen kann, wenn er von mehreren bisher den Finanzbehörden verheimlichten Auslandskonten nur diejenigen offenbart, deren Aufdeckung er fürchtet; er muss hinsichtlich aller Konten “reinen Tisch” machen (BGH, Beschluss v. 20.5.2010 - 1 StR 577/09).
Katja Durach, Rechtsanwältin

Steuererstattungsansprüche gehören nicht zum insolvenzfreien Vermögen (BFH)

Wird eine Einkommensteuerveranlagung für ein nach dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerpflichtigen beginnendes Steuerjahr durchgeführt und ergibt sich aufgrund des Lohnsteuereinbehalts ein Steuererstattungsanspruch, so stellt dieser Erstattungsanspruch eine Masseforderung dar, gegen die das Finanzamt nicht mit noch offenen, vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Steuerforderungen aufrechnen darf (BFH, Beschluss v. 29.1.2010 - VII B 188/09).

Zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung eines Kleinstunternehmers

Der BFH hat entschieden, dass auch Kleinstunternehmer in den ihnen ausgestellten Rechnungen Angaben machen müssen, die eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der von ihnen erbrachten Leistungen ermöglichen. Allgemeine Angaben wie "Trockenbauarbeiten", "Fliesenarbeiten" oder "Außenputzarbeiten" genügen diesen anforderungen nicht (BFH-Beschluss vom 05.02.2010 - XI B 31/09, nv).

Katja Durach, Rechtsanwältin

Abschied vom Aufteilungs- und Abzugsverbot

Der Große Senat des BFH hat in Abkehr bisheriger Rechtsprechung entschieden, dass § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot normiert. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall besuchte der nicht selbständig bei einer Versicherungsgesellschaft beschäftigte Kläger eine bedeutende Computerkonferenz und -messe in Las Vegas. Er flog Freitag nach Las Vegas, die Messe begann am darauffolgenden Montag und endete am Donnerstag. Der Kläger flog Samstag zurück nach Hause, wo er am Sonntag eintraf.