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Arbeitsecke im Wohnzimmer als Arbeitszimmer?

Entgegen der bisherigen Rechtsprechung hat das Finanzgericht Köln kürzlich entschieden, dass die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer auch bei erheblicher Privatnutzung in Höhe des beruflichen Nutzungsanteils steuerlich abgezogen werden können. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL) macht nun darauf aufmerksam, dass zwischenzeitlich Revision beim BFH eingelegt wurde. Es besteht jetzt die Möglichkeit, einen entsprechenden Einspruch bis zur Entscheidung durch den BFH ruhen zu lassen.