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Neue Richtlinie zur Berechnung des Unterhaltsbedarfs - Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2021 aktualisiert

Die Düsseldorfer Tabelle bringt zum 01.01.2021 Neuerungen zur Berechnung des Bedarfs für den Kindesunterhalt.

Neben der Anhebung der Bedarfssätze minderjähriger Kinder werden auch die Bedarfssätze für Volljährige angehoben. Die Bedarfssätze für Studierende bleiben hingegen unverändert.

Die Änderungen im Einzelnen ergeben sich aus der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf unter: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/202012...

Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2018

Zum 01.01.2018 wird sich die Düsseldorfer Tabelle, die den Bedarf für den Kindesunterhalt darstellt, ändern. Die Änderungen im Einzelnen ergeben sich aus der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf unter: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/2017110...

Düsseldorfer Tabelle 2017 - Neues zu Unterhalt und Kindergeld

Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 01.01.2017 angepasst. Grundlage ist der durch Verordnung festgesetzte Mindestunterhalt minderjähriger Kinder bzw. privilegierter volljähriger Kinder. Die Tabellensätze stehen daher bereits fest, nicht jedoch die Zahlbeträge. Denn auf die Tabellensätze wird das an den Elternteil, bei dem das Kind lebt, gezahlte Kindergeld hälftig bzw. bei volljährigen Kindern vollumfänglich angerechnet. Die Höhe des Kindergeldes hängt aber noch vom Gesetzgebungsverfahren zum Kindergeld ab. Geplant ist eine Erhöhung des Kindergeldes für 2017 geplant.

Unterhalt – Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2015

Die Selbstbehaltsätze der Düsseldorfer Tabelle sind zum 01.01.2015 erhöht worden. Der Selbstbehalt des erwerbstätigen Unterhaltsschuldners gegenüber minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern (diejenigen, die unter 21 Jahre, noch in der allgemeinen Schulausbildung sind und im Haushalt eines Elternteils leben) ist ab dem 01.01.2015 von bisher 1.000,00 € auf 1.080,00 € gestiegen. Für nicht Erwerbstätige wurde der Selbstbehalt von bisher 800,00 € auf 880,00 € angehoben.

Werbungskosten für Erststudium

Nach einigen Klageverfahren, anschließender Gesetzesänderung und dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5.11.2013, Az. VIII R 22/12, was die gesetzliche Regelung für verfassungsgemäß erachtete, waren Erstausbildungskosten ( Fahrtlkosten, Arbeitsmittel, Bücher, Computer, Studiengebühren usw.) nicht als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Pflegeheimkosten auch im Falle einseitig abgebrochenen Kontaktes des Elternteils zum Kind von diesem zu tragen

Der XII. Zivilsenat des BGH hat in seinem Beschluss vom 12. 02. 2014 (Az. XII ZB 607/12) entschieden, dass ein Elternteil, welches den Kontakt zu seinem volljährigen Kind einseitig abbricht, dennoch Anspruch auf Unterhalt haben kann. (sog. Elternunterhalt). Ein Vater hatte mit seiner damaligen Ehefrau und seinem Sohn bis zu dessen Volljährigkeit zusammen gelebt. Im selben Jahr jedoch war die Ehe auseinander gegangen und der Sohn lebte fortan bei der Mutter.

Behandlungsvertrag durch Patientenrechtsgesetz gestärkt

Als Teil des am 26. 02. 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtsgesetzes ist auch der Behandlungsvertrag neu in das BGB eingefügt worden (§§ 630 a – 630 h BGB). Er tritt seitdem als gesetzlich normierter Vertragstypus neben die bis dato ausschließlich durch die Gerichte ausgeformte Judikatur. Die wichtigsten darin enthaltenen Vorschriften sind diejenigen über die ärztlichen Aufklärungspflichten, über die Einwilligung des Patienten sowie über die insbesondere in prozessualer Hinsicht relevanten Vermutungsregelungen.

Düsseldorfer Tabelle 2013: Änderung zum 01.01.2013

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Die Düsseldorfer Tabelle ändert sich zum 01.01.2013 zugunsten der Unterhaltsschuldner. Der Selbstbehalt des erwerbstätigen Unterhaltsschuldners gegenüber minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern (diejenigen, die unter 21 Jahre, noch in der allgemeinen Schulausbildung sind und im Haushalt eines Elternteils leben) steigt ab dem 01.01.2013 von bisher 950,00 € auf 1.000,00 €. Für nicht Erwerbstätige wird der Selbstbehalt von bisher 770,00 € auf 800,00 € angehoben.

Einkommensteuer: Kosten für Erststudium als Werbungskosten

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Nach mehreren Entscheidungen des BFH wurden entgegen der vom Gesetzgeber mit § 12 Nr. 5 EStG verfolgten Zielrichtung Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten anerkannt. Daraufhin hat der Gesetzgeber durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitRLUmsG), rückwirkend ab 2004, gesetzliche Änderungen vorgenommen und klargestellt, dass die Aufwendungen nur dann Werbungskosten sind, wenn die Ausbildung/das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolviert wurde.

Umsatzsteuer: Photovoltaikanlage bei Neueindeckung des Daches

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Aufgrund steigender Strompreise ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf dem Dach des privat genutzten Wohnhauses zuweilen sinnvoll. Wird der mit der Photovoltaikanlage erzeugte Strom nicht nur privat genutzt, sondern kontinuierlich an einen Energieversorger weiterveräußert, ist der Hauseigentümer umsatzsteuerlich Unternehmer. Die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer aus Aufwendungen, die mit den Umsätzen aus der Stromlieferung zusammenhängen, kann der Eigentümer daher als Vorsteuer absetzen.