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Düsseldorfer Tabelle 2013: Änderung zum 01.01.2013

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Die Düsseldorfer Tabelle ändert sich zum 01.01.2013 zugunsten der Unterhaltsschuldner. Der Selbstbehalt des erwerbstätigen Unterhaltsschuldners gegenüber minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern (diejenigen, die unter 21 Jahre, noch in der allgemeinen Schulausbildung sind und im Haushalt eines Elternteils leben) steigt ab dem 01.01.2013 von bisher 950,00 € auf 1.000,00 €. Für nicht Erwerbstätige wird der Selbstbehalt von bisher 770,00 € auf 800,00 € angehoben. Anderen volljährigen Kindern gegenüber steigt der Selbstbehalt von derzeit 1.150,00 € auf 1.200,00 €, gegenüber Ehegatten und Mutter / Vater eines nichtehelichen Kindes von 1.050,00 € auf 1.100,00 €. Gegenüber Eltern steigt der Selbstbehalt von 1.500,00 € auf 1.600,00 €.

Entsprechend steigen die jeweiligen Bedarfskontrollbeträge.

Die Tabellensätze ändern sich nicht, insoweit bleibt alles wie bisher. Das liegt daran, dass sich die Tabellensätze nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag richten, der nicht angehoben wird.

Die aktuellen Düsseldorfer Tabelle finden Sie unter www.olg-duesseldorf.nrw.de.