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Einkommensteuer: Gewerblicher Grundstückshandel

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine hohe Anzahl veräußerter Grundstücke nicht zwangsläufig zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels führt. Private Vermögensverwaltung kann immer noch bestehen, wenn Verkäufe aufgrund einer wirtschaftlichen Zwangslage getätigt worden sind. (FG Münster, Urteil v. 11.3.2011 - 14 K 991/05 G). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen.

Foto: Stefan Didam