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Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit

Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass ein Steuerhinterzieher keine Straffreiheit erlangen kann, wenn er von mehreren bisher den Finanzbehörden verheimlichten Auslandskonten nur diejenigen offenbart, deren Aufdeckung er fürchtet; er muss hinsichtlich aller Konten “reinen Tisch” machen (BGH, Beschluss v. 20.5.2010 - 1 StR 577/09).
Katja Durach, Rechtsanwältin