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Anwalt in Hamm | Neuigkeiten

27.07.2010
Katja Durach

Der BGH hat aktuell entschieden: Wenn der allein sorgeberechtigten Mutter eines nichtehelichen Kindes das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wird, kann der Vater des Kindes die Übertragung des Sorgerechts auf sich beantragen. Wird dieser Antrag vom Familiengericht abgelehnt, ist der Vater auch beschwerdeberechtigt.
Beschluss vom 16.6.2010 - XII ZB 35/10 -

Katja Durach.Rechtsanwältin

22.07.2010
Katja Durach

Der BGH hat verbraucherfreundlich entschieden und die Klage einer Bank aus Darlehensvertrag durch Urteil vom 23.06.2009 - XI ZR 156/08 abgewiesen. Im Streitfall hatte der Beklagte mit der klagenden Bank einen Darlehensvertrag zur Finanzierung einer Immobilienfondsbeteiligung abgeschlossen und den Vertrag widerrufen. Vergeblich pochte die Bank auf die Wirksamkeit des Darlehensvertrages. Denn es fehlte nach Ansicht des BGH an einer dem Schutzzweck der § 355 Abs. 2, 358 Abs. 5 BGB genügenden qualifizierten Widerrufsbelehrung. Die Bank als Darlehensgeber hatte lediglich über den Ausschluss des Widerrufsrechts für Verbraucher wegen eines vorrangigen Widerrufsrechts in Bezug auf das Verbundgeschäft belehrt und der Vertragspartner des finanzierten Geschäfts nur über die Erstreckungswirkung des Widerrufs bei verbundenen Geschäften. Dies ist irreführend. Sind Verbraucherdarlehen und finanziertes Geschäft verbundene Verträge i.S. des § 358 Abs. 3 BGB, darf die dem Verbraucher erteilte Widerrufsbelehrung einem unbefangenen rechtsunkundigen Leser nicht den unzutreffenden Eindruck vermitteln, mit einem Widerruf könne er sich ausschließlich von den Bindungen des finanzierten Geschäfts und nicht von denen des Darlehensvertrages lösen.

Katja Durach, Rechtsanwältin

22.07.2010
Katja Durach

Die Düsseldorfer Tabelle und die Leitlinien, im hiesigen Bereich die Hammer Leitlinien, sind von den Familiensenaten der jeweiligen Oberlandesgerichte erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten OLG-Bezirk zu erreichen. Sie stellen keine verbindlichen Regelungen dar, bieten jedoch Orientierungshilfen für die Lösung im Einzelfall.

Die vorliegende Fassung der Hammer Leitlinien knüpft an die vorhergehende an und berücksichtigt die Folgen der Unterhaltsreform 2008 und die hierauf beruhende Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Familiensenate des Oberlandesgerichts Hamm. Die Leitlinien können Sie abrufen unter www.olg-hamm.nrw.de/service/hammer_leitlinie/HLL_2010pdf.

Der Düsseldorfer Tabelle gibt die Unterhaltsbeträge beim Kindesunterhalt wieder. Sie ist nach Einkommensgruppen und Altersstufen unterteilt.Die Mindesttabellensätze orientieren sich am sog. sächlichen Existenzminimum des Steuerrechts. Bezieht der betreuende Elternteil das Kindergeld, wird das hälftige Kindergeld, bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld auf den jeweiligen Tabellensatz angerechnet. Das Kindergeld wurde zum 01.01.2010 angehoben und beträgt für das 1. und 2. Kind derzeit 184,00 €, für das 3. Kind 190,00 € und ab dem 4. Kind 215,00 €. Die Düsseldorfer Tabelle wird auch von den Senaten des OLG Hamm angewandt und ist in die Leitlinien integriert

Katja Durach, Rechtsanwältin

22.07.2010
Katja Durach

Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass ein Steuerhinterzieher keine Straffreiheit erlangen kann, wenn er von mehreren bisher den Finanzbehörden verheimlichten Auslandskonten nur diejenigen offenbart, deren Aufdeckung er fürchtet; er muss hinsichtlich aller Konten "reinen Tisch" machen (BGH, Beschluss v. 20.5.2010 - 1 StR 577/09).

Katja Durach, Rechtsanwältin

31.05.2010
Katja Durach
Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass ein Steuerhinterzieher keine Straffreiheit erlangen kann, wenn er von mehreren bisher den Finanzbehörden verheimlichten Auslandskonten nur diejenigen offenbart, deren Aufdeckung er fürchtet; er muss hinsichtlich aller Konten “reinen Tisch” machen (BGH, Beschluss v. 20.5.2010 - 1 StR 577/09).
Katja Durach, Rechtsanwältin
28.05.2010
Katja Durach

Wird eine Einkommensteuerveranlagung für ein nach dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerpflichtigen beginnendes Steuerjahr durchgeführt und ergibt sich aufgrund des Lohnsteuereinbehalts ein Steuererstattungsanspruch, so stellt dieser Erstattungsanspruch eine Masseforderung dar, gegen die das Finanzamt nicht mit noch offenen, vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Steuerforderungen aufrechnen darf (BFH, Beschluss v. 29.1.2010 - VII B 188/09).

18.05.2010
Katja Durach

Not everything is tennis!I’m at the Coliseum in Rome.

No todo es tenis,aqui estoy en el Coliseo de Roma haciendo turismo.

03.05.2010
Katja Durach

A bath in the sea after winning in Poland

03.05.2010
Katja Durach

This is my new website, I hope we all enjoy it together!

02.05.2010
Katja Durach