Kindesunterhalt

Neue Unterhaltstabellen und Leitlinien Stand 01.01.2010

Die Düsseldorfer Tabelle und die Leitlinien, im hiesigen Bereich die Hammer Leitlinien, sind von den Familiensenaten der jeweiligen Oberlandesgerichte erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten OLG-Bezirk zu erreichen. Sie stellen keine verbindlichen Regelungen dar, bieten jedoch Orientierungshilfen für die Lösung im Einzelfall.

Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2008

Der Kindesunterhalt wird von den Oberlandesgerichten nach Einkommensgruppen und Altersstufen unterteilt in Tabellen festgelegt. In Nordrhein-Westfalen richten sich die Unterhaltsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle. Mit dem Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes zum 01.01.2008 wurden die Tabellenbeträge abgesenkt. Dies liegt daran, dass der Mindestbedarf minderjähriger Kinder jetzt in Anlehnung an den steuerlichen Freibetrag für das sächliche Existenzminimum (Kinderfreibetrag) gesetzlich definiert wurde.