Kapitalanlagerecht

Schadensersatz bei Falschberatung über Lehman-Zertifikate

Anleger, die nach falscher Beratung Zertifikate der US-Investmenbank Lehman Brothers gekauft haben, können in voller Höhe Schadensersatz für die inzwischen wertlosen Papiere vom Vermittler verlangen. Dies hat das Landgericht Hamburg aktuell durch - noch nicht rechtskräftiges - Urteil vom 23.06.2009 - 310 O 4/09 - entschieden. In diesem Fall hatte eine Sparkasse größere Mengen Lehman-Zertifikate gekauft, die nur mit einem großen Abschlag an Lehman Brothers zurückgegeben werden konnten.