Rückforderung

Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen

Erfreulicherweise hat der XII. Zivilsenat seine bisherige Rechtsprechung zum Problembereich der Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen geändert. Bisher wurde ein Rechtsverhältnis eigener Art, vergleichbar den sogenannten "ehebedingten Zuwendungen" angenommen. Folge war, dass Schwiegereltern Zuwendungen an das Schwiegerkind, wenn dieses und das eigene Kind im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten, nicht zurückfordern konnten. Hieran hält der Senat nicht mehr fest.